151 Jahre Maiß-Verlag
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  • Merkblatt zur Altersteilzeitarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • 1. Ab wann kann Altersteilzeit in Anspruch genommen werden?
  • 2. Für welchen Zeitraum kann Altersteilzeit in Anspruch genommen werden?
  • 3. Wo ist die Altersteilzeit zu beantragen?
  • 4. Wie kann die Arbeitszeit innerhalb des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses verteilt werden?
  • 5. Welches Entgelt steht während der Altersteilzeit zu?
  • 6. Wie werden die Aufstockungsbeträge steuerrechtlich behandelt?
  • 7. Welche Besonderheiten sind bei einer längeren Erkrankung zu beachten?
  • 8. Wie hoch ist der an die Rentenversicherung zu zahlende Zusatzbeitrag?
  • 9. Wie wirkt sich Altersteilzeit in der Zusatzversorgung aus?
  • 10. Welche Zusatzleistung wird bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente gewährt?
  • 11. Welche Einschränkungen bestehen für die Ausübung von Nebentätigkeiten bzw. Mehrarbeit und Überstunden?
  • 12. Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten?
  • 13. Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  • 14. Was ist vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin im Einzelnen vor Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung zu tun?

Rechtstexte

Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

hier: Merkblatt zur Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

FMS vom 7. Februar 2007 Nr. 25 - P 2171 - 017 - 5 109/07

Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 16. Januar 2001, Az.: 25 - P 2171 - 17/334 - 204, wurde u.a. ein Merkblatt zur Information von Arbeitnehmern über die Altersteilzeitarbeit veröffentlicht (zuletzt geändert durch FMS vom 23. Juli 2004, Az.: 25 - P 2171 - 017 - 20 064/02).

Infolge der Einführung des TV-L/TV-Ärzte hat sich an einigen Stellen ein Aktualisierungsbedarf ergeben.

Ich bitte, die personalverwaltenden Stellen/Beschäftigungsstellen in Ihrem Bereich entsprechend zu verständigen.

Das Merkblatt ist zudem auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen unter der Adresse www.stmf.bayern.de (Rubrik: Service/Informa-tionsbroschüren/öffentlicher Dienst) abrufbar.

Merkblatt zur Altersteilzeitarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Mit der Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit soll ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit ergeben sich rechtliche Auswirkungen unterschiedlichster Art. Das folgende Merkblatt soll einen ersten Überblick über die tariflichen Vorgaben zur Altersteilzeitarbeit und die damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Fragen geben.