Rechtstexte
Altersteilzeit im Blockmodell für Lehrkräfte an Volksschulen und Förderschulen sowie an beruflichen Schulen
Altersteilzeit im Blockmodell für Lehrkräfte an Volksschulen und Förderschulen sowie an beruflichen Schulen
RS vom 19. April 2011
Ergänzend zum KMS vom 04.11.2010 Nr. VII.7-5P9004-7.113245 über die neuen gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit nach dem Blockmodell gemäß Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Beamtengesetz wird auf Folgendes hingewiesen.
1. Dauer der Altersteilzeit im Blockmodell
Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken. Wie bereits mit dem o.g. KMS mitgeteilt worden war, gilt, dass der Eintritt in die Freistellungsphase stets nur möglich ist
- zum Beginn eines Schuljahres (1. August) oder auch
- zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres (Montag nach dem Ende des ersten Schulhalbjahres, das mit Ablauf des letzten Unterrichtstags der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar endet).
Die…