Rechtstexte
Anregungen und Empfehlungen zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes an Schulen
Anregungen und Empfehlungen zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes an Schulen
KMS vom 18. November 2002 Nr. III-S4313-6/104947
Einführung
Mit KMS vom 06.05.02 Nr. III/5 – S 4313 – 6/54 412 und vom 06.06.02 Nr. III/5 – S4313 – 6/54 412 wurden die Schulen gebeten, in Zusammenarbeit mit Schulamt, Eltern, Sachaufwandsträgern, Gemeinde, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und ggf. Jugendämtern ein örtliches Sicherheitskonzept zu entwickeln.
Erste Rückmeldungen zeigen den Wunsch der Schulen nach Hilfestellung bei diesem Vorhaben. Eine interministerielle Arbeitsgruppe (StMUK und StMI) hat nun Anregungen und Empfehlungen für die Erstellung eines solchen Konzepts erarbeitet. Damit soll den Schulen eine Orientierungshilfe für die flexible Umsetzung (je nach den Gegebenheiten vor Ort) sowie die ständige Fortschreibung und Aktualisierung an die Hand gegeben werden.
Jede Schule muss für sich entscheiden, welche Maßnahmen angesichts der vorhandenen Gegebenheiten zur Erstellung eines individuellen Sicherheitskonzepts sinnvoll und machbar sind. Ein Sicherheitskonzept ist dabei als ein dynamisches Projekt zu sehen, das bei neuen Bedrohungssituationen weiter auszugestalten ist. Nur eine regelmäßige Erfolgs- und Gültigkeitskontrolle währleistet seine Wirksamkeit im Ernstfall.
1. Verhaltensorientierte Präventionsmaßnahmen
- Einbeziehung des Bereichs „Gewaltprävention“ in die Schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF).
Ziel: Frühzeitiges Erkennen gewaltbereiter/gefährdeter Kinder und Jugendlicher, Aufzeigen des Zusammenhangs von Lehrerverhalten und Schülergewalt etc... - Ursachen, Hintergründe und Auswirkungen bei Amoktaten im Allgemeinen anlassunabhängig im Rahmen des Unterrichts thematisieren.
- Bestehende Projekte/Programme zur Gewaltprävention (z. B. „Antigewalt-Trai-nings“ für Schüler,…