151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Erweiterung der Notfallbetreuung
  • 2. Umfang der Betreuungsleistungen
  • 3. Öffnung der Heilpädagogischen Tagesstätten, der Schülerheime und Internate
  • 4. Durchführung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen
  • 5. Einbindung der Kooperationspartner und Träger in das „Lernen zuhause“
  • 6. Einbindung der Kooperationspartner und Träger in die Notfallbetreuung
  • 7. Förderung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen

Rechtstexte

Ausweitung der Notfallbetreuung, Durchführung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen zwischen dem 27. April 2020 und dem 10. Mai 2020

Ausweitung der Notfallbetreuung, Durchführung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen zwischen dem 27. April 2020 und dem 10. Mai 2020

KMS vom 24. April 2020 Nr. II.1-BS4363.0/132/1

Mit Schreiben vom 21. April 2020 (Az. II.1-BS4363.0/130/1) wurden Sie bereits über die anstehende Aufnahme des Unterrichtsbetriebs informiert, insbesondere welche Schülerinnen und Schüler wieder ab 27. April 2020 an der Schule sein werden. Nunmehr möchten wir Sie, wie angekündigt, über die Auswirkungen des Neuerlasses der Allgemeinverfügung betreffend Schulschließungen auf die Notfallbetreuung an Schulen informieren, welche am 26. April 2020 in Kraft treten und demnächst unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ veröffentlicht werden wird.

1. Erweiterung der Notfallbetreuung

a) Ausweitung der Berechtigungen zur Notfallbetreuung

In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung an der Schule und an der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) gilt ab 27. April 2020 Folgendes:

Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange

  • ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April 2020…