151 Jahre Maiß-Verlag
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  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Regelmäßige Arbeitszeit
  • § 3 Ruhezeit
  • § 4 Dienst in Bereitschaft
  • § 5 Arbeitstage
  • § 6 Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten
  • § 7 Gleitende Arbeitszeit
  • § 8 Feste Arbeitszeit
  • § 8a (aufgehoben)
  • § 8b Regelungen für die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit
  • § 9 Schichtdienst und wechselnder Dienst
  • § 10 Einheitliche Arbeitszeit
  • § 11 Arbeitszeit für jugendliche Beamte und Dienstanfänger
  • § 12 Arbeitszeit für schwerbehinderte Beamte
  • § 13 Arbeitszeit für Arbeitnehmer
  • § 14 Übergangsregelung zur Anhebung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung und zur Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle
  • § 15 Inkrafttreten

Rechtstexte

Bayerische Arbeitszeitverordnung

Bayerische Arbeitszeitverordnung

Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst

Neufassung der VO vom 25. Juli 1995 (GVBl. S. 409), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 318)

 BayRS 2030-2-20-F

Auf Grund von Art. 80 Abs. 1 und Art. 88 a Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Beamtengesetzes und § 19 des Arbeitsgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl I S. 1170) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beamten und Dienstanfänger des Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.