151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Teilnahme an Maßnahmen oder Veranstaltungen
  • 2. Als genehmigte Veranstaltungen in obigem Sinne gelten:
  • 3. Beförderung von Schülern zu den Veranstaltun­gen

Rechtstexte

Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen von Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen sowie SMV-Veranstaltungen

Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen von Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen sowie SMV-Veranstaltungen

KMBek vom 21. Februar 2005 (KWMBl I 2005 S. 113), geändert am 9. Juli 2010 (KWMBl 2010 S. 213)

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schreibt für jedes Schuljahr Schülerwettbewerbe aus und ruft alle Schulen zur Teilnahme auf. Durch die Teilnahme an einem Wettbewerb, einem Konzert, einer Ausstellung oder einer Lesung verwirklichen Schülerinnen und Schüler als Einzelpersonen oder als Mitglieder einer Arbeitsgruppe unter Anleitung und Förderung der Lehrkräfte die Forderung nach selbstständigem und entdeckendem Lernen und erleben so eine wertvolle Ergänzung des schulischen Unterrichts. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle der Angebote an Wettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen die entsprechenden Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen und die Schüler zur aktiven Teilnahme aufzufordern.

1. Teilnahme an Maßnahmen oder Veranstaltungen

Nach den Bestimmungen der Schulordnungen für die einzelnen Schularten trifft die Entscheidung über die Teilnahme von Schülern an den Maßnahmen oder Veranstaltungen der Leiter der Schule. Die unten aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen, bei denen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Teilnahme im Rahmen der Schule vorbereitet und auch durchgeführt wird.