151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • 1. Anträge
  • 2. Einschränkungen im Schuljahr 2019/20
  • 3. Regelstundenmaß
  • 4. Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden
  • 5. Verpflichtendes Arbeitszeitkonto
  • 6. Förderlehrer und Förderlehrerinnen
  • 7. Unterhälftige Teilzeit
  • 8. Unterschied zwischen Teilzeit in der Elternzeit und familienpolitischer Teilzeit
  • 9. Klassenführung während der Probezeit
  • 10. Funktionsstelleninhaber
  • 11. Teilzeit-/Beurlaubungsanträge wegen Betreuung oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen
  • 12. Beantragung der Teilzeit, wenn das Kind während des Schuljahres 2019/20 das 18. Lebensjahr vollendet
  • 13. Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell (Sabbatmodell)
  • 14. Anträge auf Altersteilzeit
  • 15. Anträge mit Bedingungen
  • 16. Hinweis für Lehrkräfte mit Versetzungsabsichten
  • 17. Änderungsanträge
  • 18. Beginn Vollzeit nach Beendigung einer Beurlaubung oder Teilzeit
  • 19. Eintrag in SVS
  • Anlage Hinweise zu den Höchstgrenzen bei Teilzeit und Beurlaubung
  • Anlage zu Ziffer 10 des Rundschreibens

Rechtstexte

Beurlaubungen und Teilzeiten im Bereich der Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2019/20

Beurlaubungen und Teilzeiten im Bereich der Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2019/20

Regierung von Oberbayern vom 23. Januar 2019

Anlagen:
Hinweise zu den Höchstgrenzen bei Beurlaubung
Übersicht zu den Teilzeitmöglichkeiten für Funktionsinhaber

Ab sofort, spätestens jedoch zum Sammeltermin 05.03.2019 können alle Teilzeit- und Beurlaubungsanträge zur Bearbeitung an die Regierung eingereicht werden; insbesondere Anträge auf Altersteilzeit, Freistellungsmodell, Teilzeit in der Elternzeit, Sonderurlaub und Wiederaufnahme des Dienstes in Vollzeit können sofort eingereicht werden. Wir bitten dabei folgende Punkte zu beachten:

1. Anträge

Antragszeitraum ist 01.08.2019 bis 31.07.2020.

Alle Anträge müssen unter Verwendung der bisherigen Formblätter in einfacher Ausfertigung vorgelegt und ausschließlich mit der achtstelligen VIVA-Personalnummer (bitte der Bezügemitteilung des Landesamts für Finanzen entnehmen) sowie zusätzlich zur Bezeichnung der Schule mit der Schulnummer versehen werden. Die Formulare finden Sie auch auf der Homepage der Regierung von Oberbayern (www.regierung-oberbayern.de).

Bitte legen Sie die Anträge sortiert vor, und zwar…