Rechtstexte
Beurlaubungen und Teilzeiten im Bereich der Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2019/20
Beurlaubungen und Teilzeiten im Bereich der Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2019/20
Regierung von Oberbayern vom 23. Januar 2019
Anlagen:
Hinweise zu den Höchstgrenzen bei Beurlaubung
Übersicht zu den Teilzeitmöglichkeiten für Funktionsinhaber
Ab sofort, spätestens jedoch zum Sammeltermin 05.03.2019 können alle Teilzeit- und Beurlaubungsanträge zur Bearbeitung an die Regierung eingereicht werden; insbesondere Anträge auf Altersteilzeit, Freistellungsmodell, Teilzeit in der Elternzeit, Sonderurlaub und Wiederaufnahme des Dienstes in Vollzeit können sofort eingereicht werden. Wir bitten dabei folgende Punkte zu beachten:
1. Anträge
Antragszeitraum ist 01.08.2019 bis 31.07.2020.
Alle Anträge müssen unter Verwendung der bisherigen Formblätter in einfacher Ausfertigung vorgelegt und ausschließlich mit der achtstelligen VIVA-Personalnummer (bitte der Bezügemitteilung des Landesamts für Finanzen entnehmen) sowie zusätzlich zur Bezeichnung der Schule mit der Schulnummer versehen werden. Die Formulare finden Sie auch auf der Homepage der Regierung von Oberbayern (www.regierung-oberbayern.de).
Bitte legen Sie die Anträge sortiert vor, und zwar…