151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Beschäftigungskontext; Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Beschäftigungskontext; Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

KMS vom 13. Juni 2018 Nr. III.5 – BP 7007.1-4b.53 673

Seit dem 25. Mai 2018 ist die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die bayerischen Behörden unmittelbar anzuwenden. Die Vorgaben der DSGVO sind ab diesem Zeitpunkt auch im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes im Arbeitnehmerbereich als unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Nachfolgend werden Hinweise im Umgang mit der DSGVO im Beschäftigungskontext gegeben.

Neu und künftig bei der Personalsachbearbeitung in jedem Fall zu beachten sind die Informationspflichten des Arbeitgebers als Verantwortlicher nach Art. 13 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so hat der Arbeitgeber die betroffene Person (Bewerber/in, Beschäftigte/r) zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO zu informieren.

Für das Beschäftigungsverhältnis konkret bedeutet dies, dass künftig bereits im Bewerbungsverfahren zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung die in Art. 13 Abs. 1 und 2…