151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

KMBek vom 8. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 514), zuletzt geändert durch KMBek vom 5. September 2022 (BayMBl. Nr. 527)

Aufgrund des Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wird bestimmt:

1. 1Zur Beratung und Unterstützung der Gymnasien in allen schulischen Fragen, insbesondere in den Bereichen Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung mit dem Ziel der systemischen und systematischen Sicherung und Weiterentwicklung der Schulqualität (einschließlich Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie Sicherung von Standards), zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Evaluation sowie für die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Gymnasien werden vom…