151 Jahre Maiß-Verlag
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Rechtstexte

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen

KMBek vom 1. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 370), geändert durch KMBek vom 6. März 2023 (BayMBl. Nr. 126)

Aufgrund von Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 44 Abs. 2 der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) wird bestimmt:

1.

1Zur Beratung und Unterstützung der Realschulen in allen schulischen Angelegenheiten werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Staatsministerium) Ministerialbeauftragte für die Realschulen bestellt. 2Wesentliche Ziele ihrer Zusammenarbeit mit den Realschulen, insbesondere in den Bereichen Personalentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Organisationsentwicklung, sind die systemische und systematische Weiterentwicklung der Schulqualität und des Schulartprofils, die Sicherung…