Rechtstexte
Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern
Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern
(Lehrerdienstordnung – LDO)
Vom 5. Juli 2014 (KWMBl. S. 112), zuletzt geändert durch KMBek vom 12. November 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 517)
Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) (BayRS 200–21–I) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern:
Zu § 1 Abs. 1 LDO:
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Staatliche Schulen sind öffentliche Schulen, bei denen Dienstherr des Lehrpersonals der Freistaat Bayern ist (Art. 3 BayEUG). Die LDO gilt für den in Abs. 1 aufgeführten…