151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Durchführung des Hausunterrichts durch Einsatz digitaler Medien

Die Hausunterrichtsverordnung (HUnterrV) wurde zuletzt am 13. August 2020 aktualisiert. Mit dem neu eingefügten § 6 Abs. 1 Satz 2 HUnterrV (in Verbindung mit § 19 Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Bayerischen Schulordnung – BaySchO) soll der Hausunterricht (vgl. Art. 23 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG) nach Möglichkeit auch durch Einsatz elektronischer Datenkommunikation unterstützt und auch im Wege des Distanzunterrichts erteilt werden.

Die folgenden Ausführungen geben Informationen zum Einsatz digitaler Medien im…