Rechtstexte
Durchführung von Schwimmunterricht an Schulen
Durchführung von Schwimmunterricht an Schulen
KMBek vom 1. April 1996 (KWMBl I 1996 S. 192)
Der Schwimmunterricht ist entsprechend den Lehrplänen für das Fach Sport fester Bestandteil des Sportunterrichts in allen Schularten. In Zusammenarbeit mit den Schulaufwandsträgern sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Schwimmunterrichts sicherzustellen. Die einschlägigen Maßnahmen zur Unfallverhütung sind zu beachten. Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen: