151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Einsatz von Lehrkräften an privaten Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

Einsatz von Lehrkräften an privaten Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

KMBek vom 11. Mai 2023

2230.1.1.1.3.2-K

Zum Vollzug von Art. 94 Abs. 1 und 3 sowie Art. 99 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) an privaten Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen, Förderschulen (einschließlich der Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung), Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Bestimmungen: