151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvarianten-Gebiete, Einreisebeschränkungen und Rechtsfolgen nach der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvarianten-Gebiete, Einreisebeschränkungen und Rechtsfolgen nach der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

KMS vom 19. Februar 2021 Nr. II.5-BS4363.0/525/1

Anlage: Muster einer Bescheinigung gemäß § 2 Abs. 6 Satz 2 EQV

 

Die Tschechische Republik sowie das österreichische Bundesland Tirol mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee sind seit Sonntag, 14.02.2021, als Virusvarianten-Gebiete im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 CoronaEinreiseV eingestuft1. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat Grenzkontrollen an den Landesgrenzen zur Tschechischen Republik und zu Tirol eingerichtet und für Personen aus Virusvarianten-Gebieten Einreisebeschränkungen festgelegt.

Aus diesem Anlass möchten wir – nach Beteiligung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie des Innern, für Sport und Integration – diejenigen Schulen, bei denen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal sowie Schülerinnen und Schüler aus Virusvarianten-Gebieten einreisen, über die bestehenden Einreisebeschrän-kungen und wesentlichen Rechtswirkungen informieren. Für alle anderen Schulen sind die nachfolgenden Ausführungen aktuell ohne Relevanz.

1 vgl. https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete zur Ausweisung als Virusvarianten-Gebiet

I. Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal

Die Einreise von Lehrkräften und sonstigem schulischem Personal aus Virusvarianten-Gebieten ist trotz der bestehenden Einreisebeschränkungen unter Beachtung der nachfolgenden Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Zur schnellen Übersicht erhalten Sie zunächst eine Checkliste zu den bei der Einreise bestehenden Verpflichtungen und mitzuführenden Dokumenten:

Schnellübersicht:

  1. Digitale Einreiseanmeldung
  2. Mitführen und Vorlage eines negativen Testnachweises (zugrundeliegende Testung darf nicht älter als 48…