Rechtstexte
Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten
Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 22. September 2003 (AllMBl Nr. 15/2003 S. 840)
Die Beachtung von Erziehungs- und Bildungszielen ist nach Nr. 3.6 der Richtlinien zur Gewährung von Personalkostenzuschüssen vom 18. Dezember 2001 (AllMBl 2002 S. 38, StAnz Nr 51/52) Förderungsvoraussetzung für Kinderhorte. Für die Umsetzung dieser Ziele in bayerischen Horten werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
1. Auftrag des Hortes
Der Hort ist eine familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung. Auftrag des Hortes ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung bis zum Alter von 14 Jahren. Vereinzelt können auch Jugendliche aufgenommen werden, für die folgende Ausführungen entsprechend gelten. Der Hort soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern (vgl. §§ 1 und 22 SGB VIII):
- Horte stehen allen Kindern unabhängig von…