151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Entfernung von Zecken bei Schülerinnen und Schülern durch Lehrkräfte

Entfernung von Zecken bei Schülerinnen und Schülern durch Lehrkräfte

KMS vom 7. Juli 2016 Nr. II.5-BP4004.8/1/11

Anlage: Formblatt „Mitteilung nach Entfernung einer Zecke“

Das Staatsministerium hat davon Kenntnis erlangt, dass ein Unternehmen, das ein Produkt zur Entfernung von Zecken vertreibt, mit der Aussage wirbt, das Personal einer Schule sei zur sofortigen Zeckenentfernung rechtlich verpflichtet, da ansonsten eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß § 323c StGB drohe. Um einer möglichen Verunsicherung der Schulen entgegenzuwirken, möchten wir Sie nachfolgend über die Rechtslage informieren und Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Entfernung von Zecken bei Schülerinnen und Schülern aussprechen.

Ein…