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  • Anlage: Merkblatt des Bayerischen Landeskriminalamts

Rechtstexte

Entsorgung von Pikrinsäure

Entsorgung von Pikrinsäure

KMS vom 16. Juni 2015 Nr. V.8-BS4361-6a.68287

Aus aktuellem Anlass weist das Staatsministerium auf das Vorgehen bei der Entsorgung von Pikrinsäure aus den Chemikalienbeständen an Schulen hin.

Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol) ist eine gelbe geruchlose Substanz, die giftig ist und eine beachtliche Sprengkraft hat. Im trockenen Zustand ist Pikrinsäure explosionsgefährlich, es kann bereits beim Aufschrauben oder zu Boden Fallen des Gefäßes zu einer Detonation kommen. Über das Gefahrenpotential wurden die Schulen bereits mit KMS Nr. VI.8-5 S 4402.11-6.93937 vom 01.09.2008 informiert, auf das generelle…