151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Erstellen eines Sicherheitskonzeptes an Schulen

Erstellen eines Sicherheitskonzeptes an Schulen

hier: Übermittlung und Hinterlegung von Daten durch die Schulen

KMS vom 7. Oktober 2003 Nr. III-5 S 4312.2-6.111578

Mit KMS Nr. III/5-S 4313-6/54412 vom 06.06.2002 und mit KMS Nr. III/5-S 4313/54412 vom 06.06.2002 wurde den Schulen angeordnet, in Zusammenarbeit mit Schulamt, Eltern, Sachaufwandsträgern, Gemeinde, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und ggf. Jugendämtern ein örtliches Sicherheitskonzept zu erstellen. Als Hilfestellung wurden den Schulen mit KMS Nr. III-S 4313-6/106947 vom 18.11.2002 Anregungen und Empfehlungen zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes an Schulen an die Hand gegeben.

Einige der darin aufgeführten Maßnahmen – vor allem die Punkte „Zusammenarbeit der Schule mit der örtlichen Polizeidienststelle intensivieren“ und „telefonische Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten aller Schüler sicherstellen“ – führten zu einigen datenschutzrechtlichen Anfragen an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bzw. auch an die „Beratungsstelle für den Datenschutz an Schulen“ am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung.

Die Fragen bezogen sich im Wesentlichen auf folgende prinzipiellen Fälle:

  1. Datenübermittlung…