151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Haftpflichtversicherung für Schüler bei der Teilnahme an Betriebspraktika

Haftpflichtversicherung für Schüler bei der Teilnahme an Betriebspraktika

KMS vom 26. Mai 1987 Nr. III A8-4/37944

Bei der Durchführung des Betriebspraktikums ist die Schule verpflichtet, für die Schüler eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei ist zu beachten, dass bei dieser Haftpflichtversicherung folgender Haftungsausschluss gilt:

Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen.

Der Gebrauch im Sinne dieser Ausschlussbestimmung ist mit dem Führen und Lenken eines…