Rechtstexte
Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen
Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen
KMBek vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 429)
2234.1-K
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt für die Verwendung von Hilfsmitteln, im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen an der Realschule sowie des Abschlusses an der bayerischen Realschule Folgendes fest:
1.
Bei schriftlichen Leistungsnachweisen dürfen nachfolgende Hilfsmittel verwendet werden; genauere Regelungen werden durch ein KMS getroffen:
1.1 1in allen Fächern ab Jahrgangsstufe 8 ein Taschenrechner. 2Bei Leistungsnachweisen sollen die Lösungswege…