151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Maskenpflicht
  • 2. „Hotspot-Strategie“
  • 3. Regelungen für den 21./22. Dezember 2020
  • 4. Live-Stream aus dem Klassenzimmer in den Distanzunterricht
  • 5. Leistungsnachweise unter Pandemie-Bedingungen
  • 6. Vorrücken auf Probe
  • 7. Staatliche Lehrerfortbildung

Rechtstexte

Infektionsschutz und Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen

Infektionsschutz und Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen

KMS vom 27. November 2020 Nr. ZS.4-BS4363.0/288

Anlagen:

Die letzten Tage standen ganz im Zeichen der politischen Beratungen darüber, wie das Infektionsgeschehen in unserem Land weiter eingedämmt werden kann. Wie Sie wissen, haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend einen bundesweit einheitlichen Rahmen gesetzt. Diesen Rahmen haben wir im Ministerrat gestern noch einmal für Bayern präzisiert und auch die Maßnahmen für den Schulbereich nachgeschärft.
Ziel ist dabei nach wie vor, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen ist es jedoch notwendig, dass der Schulbereich in den kommenden Wochen einen stärkeren Beitrag zur Kontaktreduktion und damit zur Infektionsprävention leistet.
Über die jüngst beschlossenen Maßnahmen wie auch über weitere aktuelle Entwicklungen möchte ich Sie in gewohnter Form mit diesem Schreiben informieren.

1. Maskenpflicht

Die allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände (auch am Sitzplatz im Klassenzimmer) gilt unverändert an allen Schularten und für alle Jahrgangsstufen weiter.