151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Informationsaustausch zwischen Kindergarten und Grundschule

Informationsaustausch zwischen Kindergarten und Grundschule

KMS vom 27. Januar 1984 Nr. III A 8 – 4/165 712

1.  Der Austausch von persönlichen Daten über zukünftige Schulanfänger in offiziellen Gesprächen zwischen Erzieherinnen und Grundschullehrkräften ist grundsätzlich zulässig. Nach Art. 7 Abs. 2 des Bayer. Kindergartengesetzes hat der Kindergarten die Aufgabe, den Kindern entsprechend ihrer Entwicklung den Zugang zur Schule zu erleichtern. Diese Erleichterung des Zugangs geschieht u. a. durch die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule entsprechend der KMBek vom 30. 10. 1980 Nr. III A 4 – VI/3 – 4/137 704. Die Zusammenarbeit der beiden…