Rechtstexte
Kosten für Arbeitsblätter
Kosten für Arbeitsblätter
KMS vom 5. Juni 1990 Nr. IV/8 – S 1310 – 12/61 256
1. Die Beurteilung, was an Lernmitteln für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlich gehalten wird, obliegt grundsätzlich der Schule. Dies gilt insbesondere für Lernmittel, für die die Gemeinde sich nach Art. 3 Abs. 1 BaySchFG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 BaySchFG die Kosten tragen muss. Somit entscheidet auch die Schule in eigener Zuständigkeit, welche Arbeitsblätter sie für die Durchführung des Unterrichts benötigt. Die Schule ist zwar gehalten, Arbeitsblätter nur in pädagogisch vertretbarem Umfang einzusetzen, insbesondere nicht so, dass…