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Rechtstexte
Kosten für Schulweg werden nicht übernommen
Kosten für Schulweg werden nicht übernommen
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.05.2020 – AN 2 K 19.01736
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Entscheidung
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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