151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Künftiges Verfahren zu den Reisekostenvergütungen bei Lehr- und Schülerwanderungen für Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Schulen

Künftiges Verfahren zu den Reisekostenvergütungen bei Lehr- und Schülerwanderungen für Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Schulen

Zum KMS vom 6.12.2007 Nr. II.5 − 5 P 4005 − 6.126 606

KMS vom 10. Juli 2008 Nr. II.5 – 5 P 4005 – 6.36 306

Mit unserem Schreiben vom 6.12.2007 haben wir Sie auf die Konsequenzen aus dem rechtskräftigen Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 2.08.2007 hingewiesen; danach konnte der Verzicht auf Reisekostenvergütung, der bei Dienstreisen aus Anlass von Lehr- und Studienfahrten, Schüler- und Lehrwanderungen, auswärtigen Schulsportfesten sowie Schulskikursen und Schullandheimaufenthalten bisher praktiziert wurde, nicht mehr fortgeführt werden.

Der Bayerische Landtag hat zwischenzeitlich im Nachtragshaushalt 2008 die maßgeblichen Haushaltsansätze erheblich erhöht; die erhöhten Mittel dürften aller Voraussicht nach ausreichen, um künftig Dienstreisen staatlicher Lehrkräfte und Förderlehrer aus o.g. Anlass mit Reisekosten nach den geltenden Vorschriften abgelten zu können. Wie Ihnen bereits im Schreiben vom 6.12.2007 mitgeteilt wurde, setzen wir voraus, dass die Schulen die Entscheidung des BayVGH vom 2. August 2007 nicht zum Anlass nehmen, im laufenden bzw. kommenden Schuljahr ihre „Reisetätigkeiten“ auszuweiten, sondern sich im Rahmen des pädagogisch Notwendigen halten.

Folgendes Verfahren ist − soweit erforderlich, im Benehmen mit dem Landesamt für Finanzen − vorgesehen:

  • Die Zuweisung der Haushaltsmittel erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an die Regierungen, i.d.R. per Kassenanschlag; in der Zuweisung teilt das Staatsministerium mit, nach welchen Kriterien und Daten die Kontingente für die Schulen zu bilden sind (Verteilung nach Klassen- bzw. Schülerzahl).
  • Die Regierungen als Mittel bewirtschaftende Behörden ermitteln (im Bereich der Grund- und Hauptschulen in Zusammenarbeit mit den Schulämtern) das auf die jeweilige Schule entfallende Kontingent und teilen es den Schulen und auch dem…