151 Jahre Maiß-Verlag
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  • S 28 Sportklettern
  • S 32 Triathlon

Rechtstexte

LehrplanPLUS Differenzierter Sport - Auszug

LehrplanPLUS Differenzierter Sport - Auszug

Der Differenzierte Sportunterricht soll die in den Sportarten des Basissportunterrichts erworbenen sportmotorischen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse, Einstellungen und Werthaltungen vertiefen oder durch neue Sportarten erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer lebenslangen und lebensbegleitenden sportlichen Betätigung (auch im Sportverein) befähigt und motiviert werden. Hierzu können die Schülerinnen und Schüler, entsprechend ihren Neigungen und Interessen, aus den von der Schule angebotenen Sportarten und Sportbereichen auswählen. Die im Folgenden aufgelisteten Sportarten oder -bereiche können angeboten werden, sofern die erforderlichen Sportausrüstungen, die entsprechenden Sportstätten in Schulnähe und fachlich qualifizierte Lehrkräfte vorhanden sind und den Schülerinnen und Schülern keine zusätzlichen Kosten entstehen. Darüber hinaus sind gemäß der Bekanntmachung zur Sicherheit im Sportunterricht vom 8. April 2003 (KWMBl I 2003, S. 202) auch beim Schulsport die für die einzelnen Sportarten geltenden Empfehlungen zum Tragen spezifischer Schutzausrüstungen zu beachten.

Der Differenzierte Sportunterricht wird je nach Ausstattung der Schule und fachlicher Qualifikation der Lehrkraft in sportartspezifischen Interessengruppen erteilt. In dafür geeigneten Sportarten kann der DSU insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Belange eines nicht geschlechtsspezifisch erteilten Sportunterrichts und der Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler koedukativ erteilt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

S 28 Sportklettern

Die Sportart Sportklettern darf im Rahmen des schulischen Sportunterrichts nur an künstlichen Kletterwänden durchgeführt werden, die gem. Hersteller oder einem Sachverständigen (z. B. TÜV) den DIN-Anforderungen sowie (bei Kletterwänden in schulischen Sportanlagen) den Sicherheitsbestimmungen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) entsprechen. Bei der Benutzung der Kletteranlage ist dem Sicherheitsaspekt und der Unfallverhütung größtes Augenmerk zu schenken (z. B. im Anfängerbereich…