Rechtstexte
Maßnahmen bei nicht gemeldetem Fernbleiben vom Unterricht
Maßnahmen bei nicht gemeldetem Fernbleiben vom Unterricht
KMS vom 21. Februar 2001 Nr. III/5-S4313-6/147
Anlässlich eines Sexualmords an einer Grundschülerin wurde den Schulen mit KMS vom 6. November 1996 Nr. III/9 - S 4313 - 8/169 876 mitgeteilt, wie im Falle eines nicht gemeldeten Fernbleibens von Schülern der Jahrgangsstufen l bis 8 verfahren werden soll. Um die Rechtsgültigkeit dieses Schreibens auch nach Ablauf der formalen dreijährigen Gültigkeitsfrist sicherzustellen, werden Ihnen diese Regelungen erneut mitgeteilt:
1. Im Zusammenwirken mit den Elternvertretungen an der Schule ist allen Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten eindringlich nahe zu…