Rechtstexte
Mitwirkung der Schulen beim Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Mitwirkung der Schulen beim Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes
KMBek vom 20. August 2015 (KWMBl S. 173)
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ergeht folgende Bekanntmachung:
Der Vollzug des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) erfordert die Mitwirkung der Schulen.
1. Mitwirkung im Allgemeinen
Die Broschüre „Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung – Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist an die Schülerinnen und Schüler der neunten Jahrgangsstufe sowie an die Schülerinnen und Schüler im neunten Schulbesuchsjahr, die die Schule verlassen, zu verteilen. Die Bestellung der Broschüre sowie der Versand und die Verteilung erfolgen wie folgt:
Mittelschulen und…