151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Aufnahmeverfahren bei der Einschulung:
  • 2. Rücktritt:

Rechtstexte

Mobile Sonderpädagogische Dienste

Mobile Sonderpädagogische Dienste

Aufnahme- und Überweisungsverfahren; Rücktritt nach Art. 37 Abs. 2 Satz 6

KMS vom 15. Mai 2008 Nr. IV.9/IV.5 - 5 O 8205-4.30146

Im Nachgang zum KMS vom 31.03.2008, Az: IV.9/IV.5-5 O 8205-4.30146 (Mobile Sonderpädagogische Dienste, Aufnahme- und Überweisungsverfahren) sowie zu den Schreiben des Staatsministeriums vom 14.09.2007, Az: IV.1-5 S 7301-4.86472 und vom 14.02.2008, Az: IV.7-5 S 8301-4.7608 (Rücktrittsmöglichkeiten bei der Einschulung von Kindern) möchte das Staatsministerium entsprechend eingegangener Rückfragen auf Folgendes hinweisen:

1. Aufnahmeverfahren bei der Einschulung:

Sollten Eltern ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht an der Förderschule anmelden, obgleich die Grundschule die Einschulung des Kindes abgelehnt hat (vgl. Anmeldepflicht nach Art. 41 Abs. 3 Satz 1 BayEUG, § 16 Abs. 1 Satz 1 VSO-F), kann die Verletzung der Anmeldepflicht nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG mit einem Bußgeld belegt und so versucht werden, die Anmeldung an der Förderschule durchzusetzen. Das Staatsministerium weist jedoch darauf hin, dass in den…