151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Nachweis der lateinischen und griechischen Sprachkenntnisse durch Studierende der Katholischen Theologie

Nachweis der lateinischen und griechischen Sprachkenntnisse durch Studierende der Katholischen Theologie

KMBek vom 13. April 1992 (KWMBl. I S. 244)

I.

 Der Nachweis der für eine akademische oder kirchliche Prüfung im Fachbereich Katholische Theologie oder für die Erste Staatsprüfung gemäß Lehramtsprüfungsordnung I im vertieft studierten Fach Katholische Religionslehre erforderlichen Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch kann erbracht werden:

  1. durch den Vermerk im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gemäß Anlage 24 zur Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) vom 16. Juni 1983 (KMBl I S. 377) über das Latinum beziehungsweise Graecum oder durch ein Zeugnis über eine erfolgreich abgelegte…