Rechtstexte
Organisation von Ferienangeboten im Anschluss an Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungen
Organisation von Ferienangeboten im Anschluss an Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungen
KMS vom 19. Oktober 2017 Nr. IV.8 - BO 4207 - 6a.96 666
Aufgrund vermehrter Anfragen zur Notwendigkeit der Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII u. a. auch für Ferienbetreuungen hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) nach Absprache mit den Regierungen in einem Schreiben klargestellt, dass befristete Maßnahmen der Kinderbetreuung im Umfang von bis zu drei Monaten künftig keiner Betriebserlaubnis mehr bedürfen. Eine Einrichtung im Sinne von § 45 SGB VIII ist demnach nur dann gegeben, wenn sie „auf gewisse Dauer“ ausgerichtet ist. Darunter…