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Rechtstexte

2023-12-13, VG Ansbach: Pflichten der Erziehungsberechtigten, Schulpflicht, Anordnung von Ersatzzwangshaft

2023-12-13, VG Ansbach: Pflichten der Erziehungsberechtigten, Schulpflicht, Anordnung von Ersatzzwangshaft

VG Ansbach, Entscheidung vom 13.12.2023 – AN 2 V 23.2521

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Entscheidung

1. Gegen den Antragsgegner wird Ersatzzwangshaft für die Dauer von sieben Tagen angeordnet und insoweit Haftbefehl erlassen.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung

I.

1

Der Antragsteller begehrt die Anordnung von Ersatzzwangshaft gegen den Antragsgegner.

2

Der am … 2009 geborene Sohn des Antragsgegners, …, besucht…