Rechtstexte
2023-12-13, VG Ansbach: Pflichten der Erziehungsberechtigten, Schulpflicht, Anordnung von Ersatzzwangshaft
2023-12-13, VG Ansbach: Pflichten der Erziehungsberechtigten, Schulpflicht, Anordnung von Ersatzzwangshaft
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.12.2023 – AN 2 V 23.2521
Kurzdarstellung
Mit einem entsprechenden Abonnement steht Ihnen für diesen Text eine Kurzdarstellung zur Verfügung.
Entscheidung
1. Gegen den Antragsgegner wird Ersatzzwangshaft für die Dauer von sieben Tagen angeordnet und insoweit Haftbefehl erlassen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
BegründungI.
1
Der Antragsteller begehrt die Anordnung von Ersatzzwangshaft gegen den Antragsgegner.
2
Der am … 2009 geborene Sohn des Antragsgegners, …, besucht…