151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Privateigene Kraftfahrzeuge der Schulräte und Seminarleiter

Privateigene Kraftfahrzeuge der Schulräte und Seminarleiter

Vollzug des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und der Verordnung über anerkannte Kraftfahrzeuge (AnerkKfzV); privateigene Kraftfahrzeuge der Schulräte im Schulaufsichtsdienst für Volksschulen und der Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grund- bzw. Hauptschulen

Zum KMS vom 15.12.1995 Nr. IV/9-P 7005/1-4/172 931 und KMS vom 18.04.1996 Nr. IV/9-P 7005/1-4/55 650

Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wird genehmigt:

  1. Bei Dienstreisen der Schulräte im Schulaufsichtsdienst für Volksschulen und der Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grund- bzw. Hauptschulen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben innerhalb des Schulamtsbereiches (Seminarbezirks) und bei Dienstreisen zur Wahrnehmung von Aufgaben als Prüfer bei der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Hauptschulen, der Fachlehrer und Förderlehrer auch außerhalb des Schulamtsbereiches (Seminarbezirks) können für das Benützen eines dem Beamten gehörenden Kraftfahrzeuges grundsätzlich triftige…