151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Gegenstand und Geltungsbereich
  • 2. Zweck des Einsatzes von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen
  • 3. Verarbeitung personenbezogener Daten
  • 4. Rechte der Beschäftigten, Schulungen für Beschäftigte
  • 5. Leistungs und Verhaltenskontrolle
  • 6. Protokollierung, Durchführung von Kontrollen und Auswertung der Protokoll- und Inhaltsdaten
  • 7. Abwesenheitsassistent, Weiterleitung, Datenzugriff bei längerer Nichterreichbarkeit
  • 8. Geheimnisträger
  • 9. Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO
  • 10. Rechte der Personalvertretungen
  • 11. Weiterentwicklung des Verfahrens und künftige Zusammenarbeit
  • 12. Inkrafttreten, Geltungsdauer
  • Anlagenverzeichnis

Rechtstexte

Rahmendienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen (gemäß Abschnitt 7, Anlage 2 zu § 46 BaySchO)

Rahmendienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen (gemäß Abschnitt 7, Anlage 2 zu § 46 BaySchO)

KMBek vom 8. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 69), geändert durch KMBek vom 11. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 421)

 

1Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: das Staatsministerium) und der Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: der Hauptpersonalrat) sind sich einig, dass die aktuellen Anforderungen in Schule und Unterricht den Einsatz von modernen digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen einschließlich dienstlicher E‑Mail‑Postfächer für Lehrkräfte erfordern und die entsprechende Ausstattung des Kollegiums voraussetzen.

2Ziel dieser Vereinbarung bei Einführung und Anwendung derartiger digitaler Werkzeuge ist es, eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange von Beschäftigten zu verhindern und die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zu wahren. 3Das Staatsministerium und der Hauptpersonalrat schließen daher folgende Dienstvereinbarung:

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1

Diese Dienstvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung digitaler Kommunikations‑ und Kollaborationswerkzeuge1 zu den in den Abschnitten 7 und ggf. 4, Anlage 2 zu § 46 Bayerische Schulordnung (BaySchO) genannten Zwecken an staatlichen bayerischen Schulen und weiteren öffentlichen Einrichtungen in der schulaufsichtlichen Zuständigkeit des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der jeweils geltenden Fassung bzw. der jeweils aktuellen Bezeichnung und in der Version, in…