151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Rahmenbedingungen
  • 2. Allgemeine Aufgaben des Behördenselbstschutzes
  • 3. Maßnahmen zum vorbeugenden Behördenselbstschutz
  • 4. Beachtung besonderer Vorschriften
  • 5. Zuständigkeit
  • 6. Geltungsbereich
  • 7. Inkrafttreten
  • Anlage 1 Merkblatt zum Verhalten bei telefonischen Drohungen
  • Anlage 2 Merkblatt zum Umgang mit verdächtigen Postsendungen
  • Anlage 3 Merkblatt zum Umgang mit verdächtigen Gegenständen oder Gefahrstoffen
  • Anlage 4 Merkblatt zum Verhalten bei Verdacht auf eine „Amoklage“
  • Anlage 5 Merkblatt zur Durchführung jährlicher Alarmierungs‑ und Evakuierungsübungen

Rechtstexte

Richtlinie zum vorbeugenden Behördenselbstschutz

Richtlinie zum vorbeugenden Behördenselbstschutz

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. September 2004 (StAnz Nr. 39/2004)

1. Rahmenbedingungen

1.1

1Die Bedrohung der öffentlichen Verwaltungen Bayerns durch großflächige kriegerische Auseinandersetzungen im Verteidigungsfall ist entfallen, 2Neben bereits bisher nicht auszuschließenden Unglücks- und Katastrophenfällen erfordern neue Gefährdungslagen allerdings weiterhin vielfältige vorbeugende Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen, um Schäden an staatlichen Dienstgebäuden und Einrichtungen sowie die Gefährdung von Leib und Leben der sich darin aufhaltenden Personen vermeiden oder zumindest…