Rechtstexte
Richtlinie zum vorbeugenden Behördenselbstschutz
Richtlinie zum vorbeugenden Behördenselbstschutz
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. September 2004 (StAnz Nr. 39/2004)
1. Rahmenbedingungen
1.1
1Die Bedrohung der öffentlichen Verwaltungen Bayerns durch großflächige kriegerische Auseinandersetzungen im Verteidigungsfall ist entfallen, 2Neben bereits bisher nicht auszuschließenden Unglücks- und Katastrophenfällen erfordern neue Gefährdungslagen allerdings weiterhin vielfältige vorbeugende Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen, um Schäden an staatlichen Dienstgebäuden und Einrichtungen sowie die Gefährdung von Leib und Leben der sich darin aufhaltenden Personen vermeiden oder zumindest…