151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Erzieherische Intentionen
  • 2. Beitrag der Unterrichtsfächer
  • 3. AIDS-Prävention und Elternhaus
  • 4. Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden
  • 5. Persönliche Beratung in der Schule
  • 6. Unterrichtshilfen, Aus- und Fortbildung
  • 7. Vorgehen bei infizierten Schülern
  • 8. Versorgung blutender Verletzungen
  • 9. Sonstige Vorsichtsmaßnahmen
  • 10.
  • 11. Aufklärungsmaterialien bieten an:
  • 12.

Rechtstexte

Richtlinien für die AlDS-Prävention an den bayerischen Schulen

Richtlinien für die AlDS-Prävention an den bayerischen Schulen

GemBek vom 15. März 1989 (KWMBl I S. 72), geändert am 30. August 1989 (KWMBl I S. 265)

1. Erzieherische Intentionen

AIDS ist eine übertragbare Krankheit, vor der man sich und andere weitgehend schützen kann, soweit es sich um die hauptsächlichen Übertragungswege handelt. Ein biologisch-medizinisches Grundwissen über das HIV-Virus, wesentliche Merkmale der Krankheit und die Übertragungswege ist für die Schüler unerlässlich.

Hauptanliegen des unterrichtlichen Auftrags der Schule ist jedoch eine behutsame und konsequente Erziehungsarbeit im Sinne der obersten Bildungsziele (Art. 131 Abs. 1 und 2 BV, Art. 1…