- § 1 Zuständigkeit
- § 2 Umfang der Beförderungspflicht
- § 3 Erfüllung der Beförderungspflicht.
- § 4 Kostenerstattung
- § 5 Verwaltungskosten
- § 6 Übergangsregelung
- § 7 Inkrafttreten
Rechtstexte
Schülerbeförderungsverordnung
Schülerbeförderungsverordnung
Verordnung über die Schülerbeförderung
Neufassung vom 8. September 1994 (GVBl S. 953; KWMBl I 1994 S. 438), zuletzt geändert am 12. Februar 2020 (GVBl S. 144)
BayRS 2230–5–1–1–K
Auf Grund von Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 1984 (GVBl S. 13, BayRS 2230-5-1-K), geändert durch Gesetz vom 4. April 1985 (GVBl S. 79) und Art. 60 Satz 2 Nr. 10 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1994 (GVBl S. 728, BayRS 2230-7-1-K), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
§ 1 Zuständigkeit
1Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler
- öffentlicher Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen,
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10,
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht,
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien,…