Rechtstexte
Schülerbeförderungsverordnung
Schülerbeförderungsverordnung
Verordnung über die Schülerbeförderung
Neufassung vom 8. September 1994 (GVBl S. 953; KWMBl I 1994 S. 438), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2023 (GVBl. S. 199)
BayRS 2230–5–1–1–K
Auf Grund des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 452, BayRS 2230-5-1-K), das zuletzt durch § 1 Abs. 215 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
§ 1 Zuständigkeit
1Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler
- öffentlicher Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen,
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10,
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht,
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien,…