151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Schulfeiern für Schüler von Abschlussklassen

Schulfeiern für Schüler von Abschlussklassen

KMS vom 18. 8. 1988 Nr. I/2 - S 4422 - 8/65 004

Der Bayerische Landtag hat am 16. Juni 1988 (Dr. 11/6862) Folgendes beschlossen:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, den weiterführenden Schulen die Möglichkeit einzuräumen, Schülern von Abschlussklassen die Entlasszeugnisse am Vortag des offiziellen Zeugnisausgabetages außerhalb der regulären Unterrichtszeit im Rahmen von Schulfeiern auszuhändigen.“

Im Vollzug dieses Beschlusses wird bestimmt, dass die Schulen den Schülern der Abschlussklassen bereits am Abend des vorletzten Unterrichtstages im Rahmen von Schulfeiern die Zeugnisse aushändigen können. Diese Regelung soll den Eltern die Teilnahme an den Abschlussfeiern ermöglichen.…