Rechtstexte
Schulwegkostenfreiheitsgesetz
Schulwegkostenfreiheitsgesetz
Neufassung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 452), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 444)
BayRS 2230-5-1-K
Art. 1 Aufgabe
(1)
1Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist bei öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen Aufgabe der kreisfreien Gemeinde oder des Landkreises des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerin oder des Schülers…