151 Jahre Maiß-Verlag
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  • Art. 1 Aufgabe
  • Art. 2 Notwendigkeit der Beförderung
  • Art. 3 Kostenregelung
  • Art. 4 Kostenerstattung
  • Art. 5 Erlass von Verwaltungsvorschriften
  • Art. 6 Übergangsvorschrift
  • Art. 7 Inkrafttreten*

Rechtstexte

Schulwegkostenfreiheitsgesetz

Schulwegkostenfreiheitsgesetz

Neufassung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 452), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 444)

BayRS 2230-5-1-K

Art. 1 Aufgabe

(1)

1Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist bei öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen Aufgabe der kreisfreien Gemeinde oder des Landkreises des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerin oder des Schülers…