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- 1. Gesetzliche Unfallversicherung
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- 4. Schulleitung
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- 6. Lehrkräfte
- 7. Eltern‑ und Schülervertretung
- 8. Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen privat krankenversicherter Schüler
- 9. Geltungsbereich
- 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
Rechtstexte
Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung
Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung
KMBek vom 11. Dezember 2002 (KWMBl I 2003 S. 4), ergänzt am 6. Februar 2003 (KWMBl I 2003 S. 82)
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird bestimmt:
Sicherheit in der Schule ist eine Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Gemeinsam wirken sie darauf hin,
- Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu erziehen,
- einen sicheren Schulbetrieb zu organisieren und
- für eine sichere Schulanlage zu sorgen.