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- 1. Allgemeines
- 2. Reisekostenvergütungen nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG)
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 2.7
- 3. Trennungsgeld nach der Bayerischen Trennungsgeldverordnung (BayTGV)
- 3.1
- 3.2 Befristete vorübergehende Abordnung
- 3.3 Versetzung, unbefristete Abordnung oder Abordnung von mehr als 48 Monaten
- 4. Auslagenersatz nach Art. 12 Bayerisches Umzugskostengesetz (BayUKG)
- 4.1 Tägliche Rückkehr
- 4.2 Unterwöchiger auswärtiger Verbleib
- 5. Aufgaben der Abrechnungsstellen und der Bezügestellen
- 5.1 Aufgaben der Abrechnungsstellen
- 5.2 Aufgaben der Bezügestellen
- 5.3 Erfassung nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreier Fahrtkosten in der Lohnsteuerbescheinigung
- 6. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
- 6.1
- 6.2
Rechtstexte
Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern sowie Auslagenersatz nach Art. 12 Bayerisches Umzugskostengesetz aus öffentlichen Kassen (Abrechnungsbekanntmachung – AbBek)
Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern sowie Auslagenersatz nach Art. 12 Bayerisches Umzugskostengesetz aus öffentlichen Kassen (Abrechnungsbekanntmachung – AbBek)
FMBek vom 26. Juni 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 415)
2032.4-F
1. Allgemeines
1Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) wurden die Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht geändert. 2Ein wesentlicher Punkt der ab 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Neuregelungen war die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte in § 9 Abs. 4 EStG. 3Erste Tätigkeitsstätte ist demnach die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmers (§ 15…