151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Allgemeines
  • 2. Reisekostenvergütungen nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG)
  • 2.1
  • 2.2
  • 2.3
  • 2.4
  • 2.5
  • 2.6
  • 2.7
  • 3. Trennungsgeld nach der Bayerischen Trennungsgeldverordnung (BayTGV)
  • 3.1
  • 3.2 Befristete vorübergehende Abordnung
  • 3.3 Versetzung, unbefristete Abordnung oder Abordnung von mehr als 48 Monaten
  • 4. Auslagenersatz nach Art. 12 Bayerisches Umzugskostengesetz (BayUKG)
  • 4.1 Tägliche Rückkehr
  • 4.2 Unterwöchiger auswärtiger Verbleib
  • 5. Aufgaben der Abrechnungsstellen und der Bezügestellen
  • 5.1 Aufgaben der Abrechnungsstellen
  • 5.2 Aufgaben der Bezügestellen
  • 5.3 Erfassung nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreier Fahrtkosten in der Lohnsteuerbescheinigung
  • 6. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
  • 6.1
  • 6.2

Rechtstexte

Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern sowie Auslagenersatz nach Art. 12 Bayerisches Umzugskostengesetz aus öffentlichen Kassen (Abrechnungsbekanntmachung – AbBek)

Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern sowie Auslagenersatz nach Art. 12 Bayerisches Umzugskostengesetz aus öffentlichen Kassen (Abrechnungsbekanntmachung – AbBek)

FMBek vom 26. Juni 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 415)

2032.4-F

1. Allgemeines

1Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) wurden die Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht geändert. 2Ein wesentlicher Punkt der ab 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Neuregelungen war die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte in § 9 Abs. 4 EStG. 3Erste Tätigkeitsstätte ist demnach die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmers (§ 15…