Rechtstexte
Veranstaltungen der Lehrer zur Gemeinschaftspflege an staatlichen Schulen
Veranstaltungen der Lehrer zur Gemeinschaftspflege an staatlichen Schulen
KMBek vom 4. August 1989 (KWMBl I S. 228), geändert am 24. Juni 2011 (KWMBl 2011 S. 136)
BayRS 223011.132-K
1.
Für den gesamten öffentlichen Dienst gilt, dass Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege während der Dienstzeit nur zulässig sind, wenn hierdurch der Dienstbetrieb nicht leidet. Dies bedeutet für Schulen, dass durch Gemeinschaftsveranstaltungen der Lehrer kein Unterricht (durch Gemeinschaftsausflüge der Lehrer kein Unterricht in der Zeit bis 13.00 Uhr) ausfallen darf.
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