Rechtstexte
Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV)
Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV)
VO vom 20. März 2001 (GVBl S. 90), zuletzt geändert am 7. Juli 2020 (GVBl S. 394)
2030-2-20-2-K
Auf Grund von Art. 80 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Regelungszweck
Diese Verordnung regelt die zur Bewältigung eines länger andauernden, aber vorübergehenden Personalbedarfs im Schulbereich erforderliche ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit (verpflichtendes Arbeitszeitkonto) für beamtete Lehrkräfte im Dienst des Freistaates Bayern.