151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Präsenz- und Distanzunterricht
  • 2. Sportunterricht
  • 3. Leistungsnachweise im Distanz- bzw. Wechselunterricht
  • 4. Unterrichtsfreie Tage am 21./22. Dezember 2020
  • 5. Lehrerkonferenzen, Besprechungen

Rechtstexte

Verschärfte Maßnahmen zum Infektionsschutz an den bayerischen Schulen ab 9. Dezember 2020

Verschärfte Maßnahmen zum Infektionsschutz an den bayerischen Schulen ab 9. Dezember 2020

KMS vom 8. Dezember 2020 Nr. ZS.4-BS4363.0/295

Anlagen:

 

Die Infektionszahlen in Bayern bewegen sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau; die bisher eingeleiteten Maßnahmen haben bislang nicht den gewünschten Erfolg erbracht.

Aus diesem Grund hat der Ministerrat am Sonntag in einer Sondersitzung Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Bayern beschlossen, die auch den Schulbereich betreffen. Ziel ist es, vor Weihnachten die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude sowie in der Schülerbeförderung zu reduzieren und so in Kombination mit den Maßnahmen im außerschulischen Bereich einen wirksamen Beitrag zur Infektionsprävention zu leisten.

Der Bayerische Landtag wird in Kürze über die Maßnahmen beraten. Vorbehaltlich dessen erhalten Sie mit diesem Schreiben die notwendigen Informationen zum Unterrichtsbetrieb vor den Weihnachtsferien. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ein früherer Versand aufgrund der erforderlichen Abstimmungen und Beratungen nicht möglich war.

Ab Mittwoch, 9. Dezember, bis voraussichtlich Freitag, 18. Dezember (letzter Schultag vor Weihnachten) an den bayerischen Schulen Folgendes:

1. Präsenz- und Distanzunterricht

a) Allgemeinbildende Schulen und Förderschulen

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 der allgemeinbildenden Schulen sowie in allen Jahrgangsstufen der Förderschule (einschl. berufliche Förderschulen und Schulvorbereitende Einrichtungen) sowie an der Schule für Kranke wird der Präsenzunterricht beibehalten, sofern nicht die örtlichen Behörden im Einzelfall abweichende Anordnungen treffen.
  • In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner bzw. gleich 200 gilt: