Rechtstexte
Versicherungsfreiheit von Lehrkräften im Arbeitsverhältnis
Versicherungsfreiheit von Lehrkräften im Arbeitsverhältnis
KMBek vom 12. August 2009 (KWMBl 2009 S. 314)
2033-K
1.
Den im Schuljahr 2009/2010 und in den folgenden Schuljahren eingestellten und an staatlichen Schulen im Arbeitsverhältnis beschäftigten Lehrkräften, denen im Arbeitsvertrag zugesichert wurde, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach der Einstellung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen in das Beamtenverhältnis zum Freistaat Bayern berufen werden, ist für dieses Arbeitsverhältnis ab dem Tage der Begründung des Arbeitsverhältnisses eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter…