151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Reisekostenvergütung für die Mitglieder der Personalvertretungen, Art. 44 Abs. 1 Satz 2 BayPVG
  • 2. Ersatz von Sachschäden bei Personalratsreisen, Art. 44 Abs. 1 Satz 3 BayPVG
  • 3. Freistellung von Personalratsmitgliedern von ihrer dienstlichen Tätigkeit, Art. 46 Abs. 3 bis 5 BayPVG
  • 4. Entsprechende Anwendung für andere Personalvertretungen
  • 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rechtstexte

Vollzug des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG); Rundschreiben zur Reisekostenvergütung, zum Sachschadenersatz bei Personalratsreisen sowie zur Freistellung von Personalratsmitgliedern [FMS]

Vollzug des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG); Rundschreiben zur Reisekostenvergütung, zum Sachschadenersatz bei Personalratsreisen sowie zur Freistellung von Personalratsmitgliedern [FMS]

FMS vom 25. August 2023 Nr. 28 PVS-P 1050-3/39

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gibt zur Reisekostenvergütung für Personalratsmitglieder, zum Sachschadenersatz bei Personalratsreisen und zur Freistellung von Personalratsmitgliedern folgende Hinweise:

1. Reisekostenvergütung für die Mitglieder der Personalvertretungen, Art. 44 Abs. 1 Satz 2 BayPVG

1.1 Personalratsreisen; Genehmigungsfreiheit

1Bei den in Art. 44 Abs. 1 Satz 2 BayPVG genannten Reisen der Mitglieder der Personalvertretungen handelt es sich nicht um Dienstreisen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayRKG, weil diese Reisen nicht der Erledigung von Dienstgeschäften (Aufgaben der Dienststelle), sondern der Erfüllung der Aufgaben der Personalvertretung dienen. 2Damit ist für Reisen der Mitglieder des Personalrats…