- Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung Erste Schritte
Rechtstexte
Vollzug des Datenschutzrechts an Schulen [KMS vom 15. Mai 2018]
Vollzug des Datenschutzrechts an Schulen [KMS vom 15. Mai 2018]
hier: Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018
KMS vom 15. Mai 2018 Nr. DSB-V0781.4/77/45
Die Datenschutz-Grundverordnung wird in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Nationale Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten sind nur noch ergänzend möglich. Der Bund und der Freistaat Bayern haben zur Anpassung ihres Rechts bereits neue Datenschutzgesetze erlassen und die erforderlichen Änderungen in Fachgesetzen wie dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz vorgenommen.
Wesentliche Kernelemente und damit viele bekannte und handhabbare Regelungen des bisher geltenden Datenschutzrechts bleiben erhalten. Gleichwohl bringt die Datenschutz-Grundverordnung einige Verfahrensänderungen mit sich, die in den Organisationsstrukturen und Verwaltungsabläufen der Schulen noch umzusetzen sind.
Vorab erhalten Sie eine Zusammenstellung von Arbeitsschritten, die Ihnen die zeitnahe Umsetzung vordringlicher Schritte erleichtern soll.
Wir empfehlen Ihnen, auch Ihren Datenschutzbeauftragten oder Ihre Datenschutzbeauftragte in die Umsetzung einzubinden.
Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung Erste Schritte
Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung | |
Verantwortlichkeiten | |
| Für die Umsetzung und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung ist, wie bisher, die Schule verantwortlich. Jeder Bedienstete (insbesondere Lehrkräfte, Verwaltungspersonal) der Schule hat die datenschutzrechtlichen Vorschriften gewissenhaft zu beachten. Die organisatorische Gesamtverantwortung liegt damit bei der… |