151 Jahre Maiß-Verlag
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  • Allgemeinverfügung:

Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier: Maßnahmen zum Schutz der schwangeren Beschäftigten anlässlich der Corona-Pandemie [KMS vom 15. Juni 2020]

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier: Maßnahmen zum Schutz der schwangeren Beschäftigten anlässlich der Corona-Pandemie [KMS vom 15. Juni 2020]

KMS vom 15. Juni 2020 Nr. II.5-M1100/63/48

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt auf Basis der Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 – Stand 8. Mai 2020) für die Beschäftigten seines Geschäftsbereichs auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG i.V.m. § 19 UrlMV vor dem Hintergrund der durch die Bayerische Staatsregierung verhängten Kontaktbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie folgende

Allgemeinverfügung:

1. Aufgrund der bayernweit verhängten Kontaktbeschränkungen gilt:

1.1. Für alle schwangeren Beschäftigten (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen) des gesamten Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wird ein betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit in der Schule bzw. Behörde ausgesprochen.

1.2. Schwangere, die über einen Tele- bzw. Homeoffice-Arbeitsplatz verfügen, sind weiterhin zur Dienstleistung verpflichtet. Entsprechendes gilt für Lehrerinnen für…