151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier: Maßnahmen zum Schutz der schwangeren Beschäftigten anlässlich der Corona-Pandemie [KMS vom 9. September 2021]

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier: Maßnahmen zum Schutz der schwangeren Beschäftigten anlässlich der Corona-Pandemie [KMS vom 9. September 2021]

KMS vom 9. September 2021 Nr. II.5-BS4363.0/938

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt auf Basis des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 1. Juli 2021 (Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19) und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Bundestag am 25. August 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite für drei weitere Monate verlängert hat, für die Beschäftigten seines Geschäftsbereichs auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG i.V.m. § 19 UrlMV anlässlich der Corona-Pandemie folgende

Allgemeinverfügung:

1. Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemiesituation gilt:

1.1. Für alle schwangeren Beschäftigten (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen) des gesamten Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wird ein betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit in der Schule bzw. Behörde ausgesprochen.

1.2. Schwangere, die über einen Tele- bzw. Homeoffice-Arbeitsplatz verfügen, sind weiterhin zur Dienstleistung verpflichtet. Entsprechendes gilt für Lehrerinnen für die Wahrnehmung unterrichtlicher und…